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Jugendschutzrecht / Radikalisierung/ 14.10.2020

Working Paper zum Schutz der Privatsphäre von Kindern bei Radikalisierungsverdacht im schulischen Raum veröffentlicht

Im Rahmen eines Kooperationsprojektes zwischen der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte und der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist ein Working Paper zum Thema “Der Schutz der Privatsphäre von Kindern bei Radikalisierungsverdacht – Eine rechtliche Analyse im schulischen Raum” erarbeitet worden.

Die explorative Untersuchung  stellt die unterschiedlichen Verschwiegenheitspflichten und Offenbarungspflichten und –befugnisse staatlicher Stellen und Verantwortungsträger_innen dar, die greifen, wenn es im schulischen Raum den Verdacht gibt, dass Schüler_innen sich möglicherweise radikalisieren.

Das Working Paper kommt auf Basis der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zu dem Ergebnis, dass Lehrkräfte auch im Verdachtsfall zunächst den Dialog mit den betroffenen Kindern und ihren Eltern suchen müssen und pädagogische Maßnahmen vorrangig sind.