Häufige Fragen und Antworten zum Thema Jugendschutzrecht
Wie lange darf mein Kind abends ausgehen?
Es gibt kein generelles zeitliches Ausgehverbot oder etwas ähnliches nach dem Jugendschutzgesetz. Dem Kind oder Jugendlichen darf aber an ganz bestimmten Orten (in Gaststätten, auf Discos, im Kino etc.) der Aufenthalt nur nach dem im Jugendschutzgesetz vorgesehenen Altersgrenzen und Zeitbeschränkungen gestattet werden (siehe die folgenden Fragen).
Was bedeutet “Öffentlichkeit” nach dem Jugendschutzgesetz?
Viele Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) gelten “nur” für die Öffentlichkeit. Immer wieder kommt es zu Fragen, was unter “Öffentlichkeit” zu verstehen sei. Kurz gesagt, mit Öffentlichkeit sind alle Orte gemeint, die jedem ohne weiteres zugänglich sind.
Wer ist “personensorgeberechtigte Person”? Wann ist jemand “erziehungsbeauftragte Person”?
Personensorgeberechtigt ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht. In der Regel sind das die Eltern.
Erziehungsbeauftragt kann besonders jede Person über 18 Jahren sein, die mit den Eltern (Personensorgeberechtigten) vereinbart hat, das Kind / den Jugendlichen (erzieherisch) zu begleiten, zum Beispiel der 18-jährige Freund nimmt seine 15-jährige Freundin mit auf die Disco. Hat der 18-Jährige eine Vereinbarung mit der Mutter und/oder dem Vater getroffen, dass er für diesen Fall die erziehungsbeauftragte Person ist, so muss diese in Zweifelsfällen “dargelegt” werden, genauso wie sein und das Alter der Freundin.
Dürfen Kinder und Jugendliche in eine Disco gehen?
Das Jugendschutzgesetz enthält grundsätzlich keine verbindlichen “Ausgehzeiten” für Kinder und Jugendliche (siehe oben). Vielmehr sieht es Zeitgrenzen für ganz bestimmte Orte vor. Unter 16jährige dürfen Tanzveranstaltungen (z.B. Discos) nicht besuchen. Werden sie von ihren Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet, dürfen sie Tanzveranstaltungen besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen auch allein an Tanzveranstaltungen bis 24.00 Uhr teilnehmen. Wollen sie dort länger bleiben, dürfen sie das nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person.
Ausnahmeregelungen gelten für Tanzveranstaltungen, die von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe veranstaltet werden, der Brauchstumspflege oder der künstlerischen Brauchstumspflege (z.B. Tanzballett) dienen. An diesen Veranstaltungen dürfen auch unter 14jährige (Kinder) bis 22.00 Uhr und Jugendliche unter 16 Jahren bis 24.00 Uhr ohne Begleitung teilnehmen.
Dürfen sich Kinder und Jugendliche auf einem Musikkonzert aufhalten?
Für klassische Konzerte und Opernaufführungen gelten nicht die Anwesenheitsverbote für Tanzveranstaltungen. Bei Pop-Konzerten sollte jedoch in jedem Einzelfall geprüft werden, ob hier auch getanzt wird bzw. ob dies vorgesehen ist. Grundsätzlich sollte man als Eltern hier eher die Maßstäbe anlegen, die auch für Discobesuche gelten. Dann gelten wiederum die entsprechenden Alters- und Zeitgrenzen (siehe oben).
Wann ist eine Disco oder Feier öffentlich?
Die Regelungen des Jugendschutzgesetzes beziehen sich an mehreren Stellen auf “öffentliche” Veranstaltungen. Öffentlich ist eine Tanzveranstaltung (z.B. Disco oder Feier) immer dann, wenn (vereinfacht gesagt) jeder Zutritt hat.
Ab welchem Alter darf man sich in einer Gaststätte aufhalten?
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich grundsätzlich nicht in Gaststätten aufhalten. Erlaubt ist dies nur, wenn sie in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person sind oder wenn sie sich dort zwischen 5 und 23 Uhr aufhalten und ein Getränk oder eine Mahlzeit zu sich nehmen.
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich in Gaststätten aufhalten, jedoch nur zwischen 5 und 24 Uhr. Ab 24 Uhr ist Jugendlichen der Aufenthalt nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person erlaubt.
Die oben genannten Aufenthaltsverbote gelten nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe (z.B. anerkannter Jugendverband) teilnehmen oder wenn sie sich auf Reisen befinden.
Jugendlichen ab sechzehn Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person von morgens 5 Uhr bis abends 24 Uhr gestattet werden.
Ein Aufenthalt in einer Gaststätte ist immer dann erlaubt, wenn Kinder oder Jugendliche dort an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen (z.B. öffentliche Fete eines Jugendverbandes) oder sich auf Reisen befinden.
Der Aufenthalt in Nachtbars und Nachtclubs ist generell für Kinder und Jugendliche verboten.
Ab welchem Alter darf man rauchen und Zigaretten kaufen?
Kinder und Jugendliche dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen. Darüber hinaus dürfen an unter 18jährige keine Tabakwaren abgegeben werden, auch nicht über Zigarettenautomaten.
Welche Filme oder Computerspiele darf man sich ausleihen oder kaufen? Welche Automatenspiele dürfen benutzt werden?
Seit April 2003 müssen neben den Kino- und Videofilmen auch Computerspiele eine Alterskennzeichnung haben. Deshalb dürfen diese nur noch an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, wenn sie für ihr Alter freigegeben sind (ohne Altersbeschränkung, ab 6, ab 12, ab 16 Jahren freigegeben, Keine Jugendfreigabe).
Auch für Spielautomaten (Bildschirmspielgeräte) gilt die Alterskennzeichnung.
An wen kann ich mich wenden?
Mit Fragen zum Jugendschutzrecht können Sie sich auch an Ihr örtliches Jugendamt wenden. Fragen Sie nach der bzw. dem für den Kinder- und Jugendschutz zuständigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin oder wenden Sie sich an die AJS.
Wer darf Alkohol trinken?
Alkohol darf in der Öffentlichkeit grundsätzlich an unter 16jährige nicht abgegeben werden. Auch der Konsum von Alkohol ist in der Öffentlichkeit Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren verboten. Einzige Ausnahme: Bier, Wein, Sekt u.ä. (ohne Branntwein bzw. branntweinhaltige Getränke, siehe unten) darf an 14 bis einschließlich 15jährige abgegeben und ihnen der Konsum erlaubt werden, wenn sie von den Eltern begleitet werden. Getränke und Lebensmittel mit Branntwein dürfen überhaupt nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Auch ist ihnen der Konsum nicht erlaubt. Das gilt auch für Mixgetränke, die Branntwein enthalten – auch dann, wenn der Alkoholgehalt nicht höher als bei Bier und Wein liegt (Ausnahme: unter 0,5 Volumenprozent).
Ab welchem Alter darf man in ein Internet-Café gehen oder an einer LAN-Party teilnehmen? Welche Computerspiele dürfen dort gespielt werden?
Ist das Internet-Café tatsächlich ein “Café” und als Gaststätte konzessioniert, so darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Aufenthalt grundsätzlich nicht gestattet werden (über Ausnahmen siehe Abschnitt Aufenthalt in Gaststätten). Die Aufsicht muss dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche keine indizierten oder sonstwie jugendgefährdenden Angebote ansehen oder herunterladen.
In Internet-Cafés und öffentlichen LAN-Partys dürfen nur solche Computerspiele gespielt werden, die für die jeweilige Altersgruppe freigegeben sind.
Demgegenüber verbietet das Jugendschutzgesetz ausdrücklich, dass Kinder und Jugendliche sich in Spielhallen aufhalten dürfen.
Ab welchem Alter darf man in welchen Film gehen?
Erlaubt ist der Zutritt nur, wenn die Filmvorführung für das Alter der Kinder und Jugendlichen freigegeben ist.
Werden Kinder im Alter von 6 bis 11 von einer personensorgeberechtigten Person (ein Elternteil) begleitet, dürfen sie auch Filme ansehen, die mit “Freigegeben ab 12 Jahren” gekennzeichnet sind. Es gibt auch zeitliche Beschränkungen für den Kinobesuch. Gehen 6 bis 13jährige allein in ein Kino, muss die Vorführung spätestens um 20 Uhr beendet sein. Für Jugendliche von 14 bis einschließlich 15 Jahren liegt diese Grenze bei 22 Uhr und für Jugendliche ab 16 Jahren muss ein Film spätestens um 24 Uhr beendet sein. Wird ein Kind oder ein Jugendlicher z.B. von einem Elternteil oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet, sind diese Zeitgrenzen aufgehoben. Ein Kind unter 6 Jahren kann nur in Begleitung eines Elternteils oder eines Erziehungsbeauftragten einen Film im Kino sehen.
Was ist eine Indizierung? Welche Folgen hat sie?
Wenn ein Medium (Zeitschrift, Buch, Videofilm oder Computerspiel) von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert worden ist, darf es Kindern und Jugendlichen nicht mehr zugänglich gemacht werden. Indiziert heißt, dass das betreffende Medium jugendgefährdende Inhalte enthält (z. B. ein Übermaß an brutalen Gewaltdarstellungen).
Anträge können von den Jugendbehörden (u.a. Jugendämtern) gestellt werden. Andere Behörden und auch Verbände der Jugendhilfe können Indizierungen anregen. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt (Stadt- oder Kreisverwaltung).
Wie ist der Jugendschutz im Fernsehen geregelt?
Für Kinder bzw. Jugendliche sollen nicht geeignete Programme nicht zugänglich sein. Das Ziel soll erreicht werden, indem der Anbieter entweder durch technische oder sonstige Mittel oder durch die Wahl der Sendezeit gewährleistet, dass Kinder und Jugendliche keine Sendungen sehen, die nicht für ihre Altersstufe geeignet sind. Für die Sendungen gilt:
- Filme, die keine Jugendfreigabe erhalten haben, dürfen erst zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr im Fernsehen ausgestrahlt werden.
- Filme mit einer Freigabe ab 16 Jahren dürfen erst zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr gesendet werden.
- Bei Filmen mit einer Freigabe ab 12 Jahren muss bei der Wahl der Sendezeit dem Wohl jüngerer Kinder Rechnung getragen werden.
Wer kontrolliert die Einhaltung der Bestimmungen?
Für die Überwachung in Nordrhein-Westfalen sind in der Regel die örtlichen Ordnungsbehörden (Stadt- und Kreisverwaltungen bzw. deren kommunale Ordnungsämter) und die Polizeibehörden verantwortlich. Außerdem informiert und berät das örtliche Jugendamt über die Ziele und Vorschriften des Jugendschutzgesetzes.
Für die Bestimmungen zum privaten Fernsehen und zum Internet ist die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) in Düsseldorf zuständig. Sie wird unterstützt von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in Erfurt und von jugend-schutz.net in Mainz, einer gemeinsamen Einrichtung der Bundesländer. Für den Jugendschutz beim öffentlich-rechtlichen WDR ist der dortige Jugendschutzbeauftragte bzw. die WDR-Rundfunkkommission zuständig.
Wie ist der Jugendmedienschutz im Internet geregelt?
Für das Internet gelten grundsätzlich die gleichen Jugendschutzvorschriften wie für Fernsehsendungen auch. Allerdings stehen hier nicht “Sendezeiten” im Vordergrund. Bedeutung haben vielmehr allgemeine Verbote: beispielswiese ist die Verbreitung gewaltverherrlichender oder -verharmlosender, volksverhetzender und kriegsverherrlichender Darstellungen und Angebote unzulässig. Generell verboten ist auch die Darstellung von Kinderpornographie, die Gewalt- und die Tierpornographie (Sodomie). Ein zusätzlicher Schutz bei Angeboten, die nur für Erwachsene bestimmt sind (z.B. “einfache” Pornografie), soll durch eine besondere Filtersoftware erzielt werden, die nur berechtigten (erwachsenen) Personengruppen den Zugang gestattet.
Darüber hinaus können Internetseiten mit jugendgefährdenden Inhalten durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden.