Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Rechte- und Schutzkonzept

Praxistipps für die Jugendförderung

LVR-Landesjugendamt und AJS formulieren Grundlagen für Schutzkonzepte

Was gehört in ein gutes Rechte- und Schutzkonzept? Welche Formen von Gewalt sollte ich im Blick haben? Und auf welcher Grundlage kann ich beurteilen, ob ein Schutzkonzept gelungen ist? Für pädagogische Fachkräfte und Mitarbeitende in Jugendämtern tun sich viele Fragen auf, wenn es darum geht, das neue Landeskinderschutzgesetz umzusetzen.

Der Bedarf nach spezifischen Fortbildungsangeboten und unterstützenden Materialien ist hoch. Denn während der grundsätzliche Auftrag eindeutig ist – Kinder und Jugendliche sollen sich an sicheren Orten aufhalten, die vor allem Schutz vor (sexualisierten) Übergriffen bieten – ist  die konkrete Umsetzung ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Landeskinderschutzgesetzes NRW noch vielerorts unklar.

Das LVR-Landesjugendamt Rheinland (LVR) und die AJS NRW haben nun Praxistipps veröffentlicht, die sich an Fachkräfte und Personen richten, die sich mit der Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten zur Prävention (sexualisierter) Gewalt auseinandersetzen, insbesondere im Bereich der Jugendförderung. So sollen vor allem Mitarbeitende in der Planungs- und Steuerungsebene im Jugendamt handlungssicher werden bei der Beratung und Bewertung von Schutzkonzepten bei Trägern der Jugendarbeit.


Die Praxistipps formulieren verständlich den gesetzlichen Auftrag an die Jugendförderung anhand von sechs Prinzipien:

  1. Kinderschutzkonzepte integrieren den Schutzauftrag von Fachkräften.
  2. Kinderschutzkonzepte adressieren unterschiedliche Gewaltformen differenziert.
  3. Kinderschutzkonzepte sind Rechtekonzepte.
  4. Kinderschutzkonzepte sind prozessorientiert zu implementieren.
  5. Kinderschutzkonzepte sind den Angeboten und Einrichtungen anzupassen.
  6. Kinder und Jugendliche sind an der Entwicklung zu beteiligen

Aus pädagogischer Sicht werden zudem wesentliche Bausteine für ein Schutzkonzept benannt:

  1. Gemeinsame Haltung: Sensibilisierung für die Themen sexuelle Entwicklung und (sexualisierte) Gewalt / Kultur der Achtsamkeit in Organisationen
  2. Risiko- und Potenzialanalyse: Sammlung möglicher Gefahren und vorhandener Potentiale in der Einrichtung bzw. im Sozialraum
  3. Leitbild: Verankerung von Kinder- und Jugendschutz
  4. Prävention: Maßnahmen für Mitarbeitende und Personalverantwortliche (z. B. Vorlage erweitertes Führungszeugnis, Fortbildungen) / Angebote für Kinder und Jugendliche (z. B. Beschwerdeverfahren, altersgerechte Information und Beteiligung)
  5. Sexuelle Bildung / Sexualkultur in Organisationen: positiver Blick auf Sexualität als Sozialisationsinstanz
  6. Intervention: Abgestimmtes Vorgehen anhand von Handlungsleitfäden
  7. Aufarbeitung und Rehabilitation: Strategie nach Vorfällen

 

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