Kinder- und Jugendschutz für NRW

AJS-Newsletter

Eingetragener Verein

Das satzungsmäßige Ziel der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Landesstelle Nordrhein-Westfalen e.V. (Köln) ist die Förderung des gesetzlichen und erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in NRW.

Die AJS wurde 1953 als Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle NRW gegründet – mit Unterstützung der damaligen Obersten Landesjugendbehörde, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS).

Zur Erfüllung der Aufgaben erhält die AJS eine Institutionelle Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans NRW über die Oberste Landesjugendbehörde, dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration.

Satzung

AJS-Satzung als PDF zum Download

Vorstand der AJS

Der geschäftsführende Vorstand besteht gemäß § 8 Abs. 1 der AJS-Satzung aus der oder dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.

 

Vorsitzender:

Udo Bußmann
Einzelmitglied

Stellvertretende Vorsitzende:

Ute Fischer
Der Paritätische NRW

Torsten Otting
LJW Arbeiterwohlfahrt NRW

Beisitzende:

Der erweiterte Vorstand besteht gemäß § 8 Abs. 2 der AJS-Satzung aus dem geschäftsführenden Vorstand und bis zu fünf Beisitzenden.

Stefan Ewers
LAG Jugendsozialarbeit NRW

Prof. Dr. Marianne Genenger-Stricker
Kath. LAG Kinder- und Jugendschutz NRW

Jens Lübbe
Landesjugendring NRW

Kooptiert in den Vorstand:

Vertreter/in des Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Vertreter/in des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen