Kinder- und Jugendschutz für NRW

AJS-Newsletter

Infektionsschutz- und Hygienebedingungen

 

Liebe Teilnehmer*innen,                                                                           Stand: 04. Mai 2022

wir freuen uns, dass wir nach dem jetzigen Stand der Dinge unsere Fortbildung als Präsenzveranstaltung anbieten können. Aktuell gelten bei unseren Veranstaltungen diese Infektionsschutz- und Hygienebedingungen:

  1. Allgemein gilt, dass für Fortbildungsveranstaltungen keine gesetzliche Masken- und Testpflicht mehr besteht. Wir empfehlen aber das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei unseren Präsenzveranstaltungen, sobald der eigene Sitzplatz verlassen wird.

  2. Wir weisen darauf hin, dass wir darüber hinaus verpflichtet sind, die Hygienebedingungen der Tagungshäuser einzuhalten. Diesbezüglich kann es zu Abweichungen kommen von der oben formulierten AJS-Handhabung. Hierauf werden wir entsprechend veranstaltungsspezifisch aufmerksam machen.

  3. Personen mit einer COVID-19-Infektion oder erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Achten Sie darauf, den Mindestabstand (1,50 m) einzuhalten, wenn Sie Ihren Sitzplatz verlassen.

  4. Achten Sie selbstständig darauf, sich regelmäßig die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren. Meiden Sie unnötige Infektionsquellen, wie etwa Schlangenbildungen (bspw. vor den Waschräumen) oder Materialaustausch (z. B. Kugelschreiber). Beachten Sie die Niesetikette.

  5. Bitte bringen Sie Ihre eigenen Arbeitsmaterialen mit. Materialien, die wir herausgeben, verwenden Sie bitte nur persönlich. Ist eine Übergabe an andere Personen dennoch notwendig, verwenden Sie das zur Verfügung gestellte Desinfektionsmittel.

  6. Ergeben sich kurzfristige Änderungen rechtlicher Hygienevorgaben, werden diese vor Beginn der Veranstaltung an alle Teilnehmenden kommuniziert. Wir bitten bei der Umsetzung um Verständnis und Kooperation.

 

Mit herzlichen Grüßen und Vorfreude auf die Zusammenarbeit

Ihr AJS-Team