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Medien / Sexualisierte Gewalt/ 10.02.2020

Rechtsausschuss beschließt Gesetzentwurf gegen Cybergrooming

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings (19/13836) hat den Rechtsausschuss passiert. Das Gremium stimmte auf seiner 76. Sitzung am 15.01.2020 nach ausführlicher Debatte für den Entwurf in geänderter Fassung (Änderungsantrag 19(6)110).

Strafbar sein soll nach dem Entwurf auch der Versuch des Cybergroomings, also des gezielten Ansprechens von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Durch die neue Regelung sollen die Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Ermittlungen wegen des Verdachts der Kinderpornographie erweitert werden. Eine effektive Strafverfolgung soll dazu beitragen, den Markt für kinderpornographische Schriften auszutrocknen, um auf diese Weise der Herstellung weiterer Missbrauchsdarstellungen entgegenzuwirken. Die neue Regelung soll den Strafverfolgungsbehörden unter engen Voraussetzungen erlauben, selbst kinderpornographische Schriften herzustellen und zu verbreiten. Ermittler können sich zukünftig auf diese Weise Zugang zu den geschlossenen Foren verschaffen, wie es in der Begründung des Entwurfs heißt.

Quelle: Deutscher Präventionstag