Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Aktuelles/ 05.05.2023

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Porno-Plattformen müssen Kinder- und Jugendmedienschutz umsetzen

Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat die Klagen von drei reichweitenstarken Porno-Plattformen gegen die Landesanstalt für Medien NRW zurückgewiesen. Die Plattformbetreiber, die alle zum Mindgeek Konzern gehören, wollten die für solche Angebote rechtlich vorgeschriebene Altersverifikation nicht umsetzen. In allen drei Fällen entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf jetzt, die Klagen abzuweisen.

Bereits im Juni 2020 hatte die Landesanstalt für Medien NRW die Plattformen aufgefordert, unverzüglich wirksame Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu implementieren. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hatte Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) festgestellt und entsprechende Maßnahmen beschlossen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf und das Oberverwaltungsgericht Münster hatten bereits bestätigt, dass die Porno-Plattformen den durch die Landesanstalt für Medien NRW umgesetzten Entscheidungen der KJM unverzüglich nachkommen müssen. Bisher ignorieren alle drei klagenden Plattformen diese gerichtlichen Beschlüsse.

Quelle: www.medienanstalt-nrw.de