Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Umgang mit § 7 KCanG und die Förderung der Frühintervention: Info und Austauschforum

Haben Sie Lust auf ein Thema, das fast alle Fachbereiche der Jugendhilfe miteinander verbindet? Anlässlich der Veröffentlichung der BAG-Landesjugendämter zur Frühintervention bei riskantem Cannabiskonsum Minderjähriger laden wir herzlich ein zu Info und Austausch.

Zunächst gehen wir auf die Aufgaben der Jugendämter ein, die aus § 7 KCanG erwachsen. Dabei geht es vor allem um Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Cannabis: Bei gewichtigen Anhaltspunkten muss das Jugendamt eine Gefährdungseinschätzung vornehmen. Dabei ist z.B. die strukturelle Frage zu beantworten, ob diese Aufgaben das Kinderschutz-Team übernimmt oder die Jugendhilfe im Strafverfahren. Damit Frühintervention gelingt, sind auch weitere Handlungsfelder gefragt wie u.a. der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz, die Jugendarbeit, die Schulsozialarbeit, der Pflegekinderdienst sowie stationäre und ambulante Leistungen der freien Träger.

Wir möchten uns austauschen, wie der Zugang zu Frühintervention bei riskantem Konsumverhalten junger Menschen gefördert werden kann. Vor allem bei Cannabis, aber auch bei Alkohol oder Medikamenten wie Tilidin. Einerseits, um individuelle schädliche Auswirkungen abzuwenden bzw. zu begrenzen. Andererseits, um (massive) gesellschaftliche Folgen auf finanzieller und sozialer Ebene zu verhindern.

Zielgruppen:

  • Kinderschutz und ASD
  • Insoweit erfahrene Fachkräfte im Kinderschutz
  • Jugendhilfe im Strafverfahren
  • Jugendarbeit
  • Jugendsozialarbeit
  • Schulsozialarbeit
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  • Träger der freien Jugendhilfe mit ambulanten und v.a. stationären Leistungen
  • Pflegekinderdienst

sowie Interessierte

Referentinnen:

Anne Brülls (LVR-Landesjugendamt)
Nadja Gaßmann (LWL-Landesjugendamt)
Sarah Bergholz (AJS NRW)

Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine Kooperationsveranstaltung der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen mit der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW (AJS NRW).

Die Arbeitshilfe der BAG Landesjugendämter ist zu finden unter: arbeitshilfe-umsetzung-fruhintervention-paragraph-7-kcang

 

Anmeldung

Wir bitten um Anmeldung bis zum 11.09.2026. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie den Zoom-Link zur Veranstaltung. Die Veranstaltung ist ein kostenfreies Angebot.

Wir freuen uns auf einen kurzweiligen Austausch mit Ihnen.