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Jugendschutzrecht/ 16.08.2017

U18-Bundestagswahl am 15.9.2017: Über 1.000 Wahlstätten für Kinder und Jugendliche

Bei der U18-Wahl dürfen Kinder und Jugendliche den Bundestag wählen. Die Wahl soll das „kleine“ Finale einer Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen mit Politik, Parteiprogrammen und den Grundlagen der Demokratie sein. Die Wahl findet am 15. September, neun Tage vor der regulären Bundestagswahl statt. U18 wird von Kindern und Jugendlichen für Gleichaltrige organisiert. Bundesweit öffnen Wahllokale in Jugendclubs, Räumen von Jugendverbänden, Schulen, Fußgängerzonen, auf Marktplätzen und Sportplätzen. Alle unter 18 Jahren können dabei ihre Stimme abgeben. Wählen darf damit, wer sonst wegen seines Alters noch nicht darf. Auch die Nationalität spielt keine Rolle. Im Grunde können alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit – auch Schulen – mitmachen. In den Bundesländern machen sich die Landeskoordinierungsstellen für eine rege Teilnahme stark und stehen für Rückfragen zur Verfügung.

Mehr Informationen unter http://www.u18.org