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Jugendschutzrecht / Medien/ 07.06.2016

Cybermobbing: Urteil gegen einen 12-Jährigen auf Zahlung von Schmerzensgeld

Das LG Memmingen – LG Memmingen, 03.02.2015 – AZ 21 O 1761/13 – hat einen 12-jährigen, aufgrund einer Cybermobbing Attacke gegen einen Mitschüler, zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 1.500,00 EUR verurteilt. Das Gericht stellt in seinem Urteil fest, man könne bei einem 12-jährigen Kind durchaus davon ausgehen, dass ihm bei Benutzung eines Schimpfwortes gegen ein anderes Kind, dessen herabsetzende und abwertende Wirkung bekannt ist

https://openjur.de/u/857819.html