Löschung intimer Fotos nach Beziehungsende: BGH Urteil bestätigt Löschungsanspruch
Sind im Rahmen einer Beziehung intime Fotos entstanden, kann dem Abgebildeten gegen den Ex-Partner ein Anspruch auf Löschung der entsprechenden Bild- oder Filmaufnahmen zustehen, wenn er seine Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen auf die Dauer der Beziehung –konkludent- beschränkt hat (vgl. BGH Urt. V. 13.10.2015 zu AZ VI ZR 271/14).