Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Jugendschutzrecht / Persönlichkeitsentwicklung/ 12.11.2015

Bundesregierung will E-Zigaretten und E-Shishas erst ab 18 erlauben

Die Bundesregierung hat am 4. November einen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas beschlossen. Damit soll dem Trend unter Jugendlichen vermeintlich harmlose nikotinfreie E-Shishas „zu rauchen“ begegnet werden. Denn auch der anfängliche Gebrauch von nikotinfreien E-Shishas oder E-Zigaretten könne dazu verleiten, neue Reize zu suchen und auf noch gesundheitsschädigendere nikotinhaltige E- Zigaretten oder herkömmliche Zigaretten umzusteigen. Zudem sei häufig unklar, aus welchen Bestandteilen sich die für E-Shishas oder E-Zigaretten notwendigen Liquids  zusammensetzen.

Der Gesetzentwurf soll eine Gesetzeslücke schließen und die Abgabe- und Konsumverbote des § 10 Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas ausdehnen. Zudem ist beabsichtigt, sicherzustellen, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche ebenfalls im Wege des Versandhandels gelten.

Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas