Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Jugendschutzrecht / Medien/ 06.11.2019

Fachtag “Kinder in Musik-, Theater- und Medienproduktionen”

In vielfältigen Medienproduktionen wirken Kinder und Jugendliche mit: in Kinofilmen, im Fernsehen, im Chor oder in der Werbung – Kinder sind überall präsent. Die Zahl der Medienproduktionen, in denen Kinder und Jugendliche mitwirken, haben in jüngster Vergangenheit zugenommen – Tendenz steigend.

Unter welchen Voraussetzungen eine Tätigkeit von Kindern und Jugendlichen im Bereich Werbung, Theater, Musik, Film, Fernsehen, Rundfunk und Fotoaufnahmen genehmigt werden kann, regelt der § 6 JArbSchG »Behördliche Ausnahmeregelungen für Veranstaltungen«. Verantwortlich für das Bewilligungsverfahren sind die zuständigen Aufsichtsbehörden, in NRW die jeweils zuständige Bezirksregierung. Jugendämter sind im Rahmen einer Anhörung eingebunden. Fachkräfte des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes stehen dabei häufig vor der Frage, wie sie ihre Rolle im Verfahren gestalten sollen.

Kinder- und Jugendschutz ist ein zentraler Aufgabenbereich der Jugendämter. Im Rahmen der Veranstaltung wollen wir folgende Fragen beleuchten: Welche Rolle hat die Jugendhilfe im Bewilligungsverfahren? Welche Rolle spielen die Behörden? Und welche Verantwortung haben die Eltern? Ziel der Veranstaltung ist es, die Handlungssicherheit der Mitarbeitenden aus den Jugendämtern im Bewilligungsverfahren zu stärken.

Das LVR-Landesjugendamt Rheinland entwickelt aktuell gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen NRW (AJS NRW) eine Orientierungshilfe für Jugendämter, die deren Rolle im Verfahren nach § 6 JArbSchG definiert und rechtssicher einordnet. Die Handreichung wird im Rahmen des Fachtags vorgestellt und zur Verfügung gestellt.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus der freien und öffentlichen Jugendhilfe, insbesondere an die Fachkräfte des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.

Der Fachtag findet in Kooperation mit dem LVR-Landesjugendamt statt.

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