Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Jugendschutzrecht/ 26.06.2017

15. Kinder- und Jugendbericht: „Jugend ermöglichen!“

Der 15. Kinder- und Jugendbericht beschreibt Lebenslagen und Alltagshandeln Jugendlicher und junger Erwachsener im Alter zwischen 12 und 27 Jahren. Das Leitmotiv des diesjährigen Berichts „Jugend ermöglichen!“ will sagen, dass Politik und Gesellschaft Bedingungen schaffen sollen, unter denen Jugendliche und junge Erwachsene die Herausforderungen meistern können, die in dieser Lebensphase gefordert sind. Diese sind z.B. berufliche Qualifizierung, Selbstständigkeit und Selbstpositionierung.

Im Gegensatz zu den vergangenen 10 oder 15 Jahren, beginnt das Jugendalter heute bereits früher – schon im Alter von 12 Jahren etwa – und reicht oft bis in die 30er hinein. Aufgrund der demografischen Entwicklung sind auch junge Menschen in einer neuen Situation.

Die Beteiligung Jugendlicher und junger Erwachsener an Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen ist ein wesentlicher Teil einer demokratischen Gesellschaft. Beteiligungskultur ist immer auch Ausdruck gelebter Demokratiebildung. Neben der Schule als Institution in einer besonderen Verantwortung und als einen zentralen Ort der Demokratiebildung, muss die Kinder- und Jugendarbeit „als Ort der Aneignung sozialer, kultureller und politischer Kompetenzen“ gestärkt werden.

Ein zehnköpfiges Redaktionsteam der Jugendpresse Deutschland hat außerdem ergänzend zum Bericht erstmalig eine Jugendbroschüre erstellt, die zentrale Themen aus der Sicht der Jugendredakteure aufbereitet.