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Gewalt / Jugendschutzrecht / Medien/ 15.05.2017

Serie “Tote Mädchen lügen nicht”: Streamingdienste u. Jugendschutz

Die neue Netflix-Serie “Tote Mädchen lügen nicht” (nach einem Jugendbuch von Jay Asher / Originaltitel “13 Reasons Why”) gibt aktuell Anlass zur Diskussion unter Jugendschützer/innen.

In der Serie werden Gewalt, Vergewaltigung und Selbstmord besonders realistisch dargestellt. Zu befürchten sei ein “Werther-Effekt” durch das hohe Identifikationspotential mit der Hauptfigur, die sich das Leben nimmt. Andere sehen in dem Stoff Anlass zu einem konstruktiven Dialog zwischen Eltern und Teenagern.

Eine Vorabprüfung zur Altersfreigabe durch die Freiwillilgen Selbstkontrollen oder die Kommission für Jugendmedienschutz findet bei Serien, die online veröffentlicht werden, nicht statt. Die Altersempfehlungen bei Streamingdiensten funktionieren nach eigenen Regeln. Netflix hat die Serie ab 16 freigegeben und schaltet vor den besonders heftigen Folgen Warnhinweise.

Zu den Inhalten, vor denen Kontrollgremien Jugendliche in Deutschland schützen, gehören gewaltverherrlichende, rassistische, pornografische Inhalte, Hate Speech und selbstgefährdende Verhaltensweisen. Kritisch sind auch Anleitungen oder Aufforderungen zum Suizid, doch letzteres zeigt die Serie nicht.

Möglicherweise wird ein anderes Problem offenkundig: Viele Eltern wissen nicht, welche Serien und Filme ihre Kinder im Internet sehen. Auf Netflix können Eltern eigene Accounts für ihre Kinder einrichten, was die wenigsten tatsächlich tun. Allzu viele Sorgen scheinen sich Eltern nicht zu machen: Seit 2009 ist bei der KJM keine einzige Beschwerde über Inhalte eines Streamingdienstes eingegangen.

Eine EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste wird derzeit aktualisiert; künftig solle sie Video-Plattformen Mindeststandards auferlegen, insbesondere für den Jugendschutz. Bis dahin tun das manche Anbieter freiwillig. Joachim Gottberg, Jugendschützer bei der FSF, empfiehlt derweil den Jugendschutzfilter JusProg, da die Kindersicherung bei Netflix mit einem Klick umgangen werden kann.

Quelle: ZEIT-Online vom 8.5.2017 / Süddeutsche.de vom 4.5.2017