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Jugendschutzrecht / Medien/ 18.05.2017

KJM positioniert sich zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich ausführlich mit dem geplanten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) der Bundesregierung gegen Hasskommentare und Hetze im Netz befasst.

Das Gremium, das aus Jugendschutzexperten der Länder und des Bundes zusammengesetzt ist, begrüßte die Gesetzesinitiative des Bundes grundsätzlich, sah jedoch dringenden Diskussionsbedarf hinsichtlich der Kompetenzen der bereits mit dem Jugendschutz betrauten Ländergremien.

Cornelia Holsten, KJM-Vorsitzende und Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt (brema) dazu: „Der Entwurf zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz greift ein wichtiges Anliegen auf. Die damit ausgelöste Diskussion über den Umgang mit Fake News und Hate Speech ist unbedingt notwendig. Die KJM verfügt seit vielen Jahren über Expertise im Umgang mit Verfahren im Bereich strafrechtlich relevanter Inhalte im Netz, darunter auch mit Hasskommentaren. Dieser Erfahrungsschatz fehlt bei den bisherigen Überlegungen des Bundes.“

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Weitere Informationen über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Mitglieder finden Sie hier, Informationen zu den Medienanstalten finden Sie hier.