Kinder- und Jugendschutz für NRW

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/ 20.07.2022

Änderung des Geschlechtseintrags bald unkompliziert möglich – auch für Kinder und Jugendliche

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann haben am 30. Juni Eckpunkte für das neue Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt. Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen sollen künftig ihren Geschlechtseintrag sowie ihren Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern lassen können. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Für Minderjährige bis 14 Jahre müssen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung beim Standesamt abgeben, Minderjährige ab 14 Jahren können die Änderung selbst mit Zustimmung der Sorgeberechtigeten vornehmen. Sollten die Sorgeberechtigten nicht zustimmen, kann das Familiengericht auf Antrag der Minderjährigen diese Entscheidung orientiert am Kindeswohl widerrufen.

Das Selbstbestimmungsgesetz löst das Transsexuellengesetz von 1980 ab, nach dem sich Menschen zur Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags diskriminierenden Begutachtungen unterziehen mussten.

Quelle: www.bmfsfj.de