VG Düsseldorf: Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus EU-Ausland rechtmäßig
Am 30.11. hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass die Untersagung von pornographischen Internetangeboten aus Zypern durch die Landesanstalt für Medien NRW rechtmäßig war. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Die Vorschriften des deutschen Jugendmedienschutzstaatsvertrages seien anwendbar, auch wenn eine Internetseite vom EU-Ausland aus betrieben wird. Die Anbieter pornographischer Angebote könnten sich nicht auf das sogenannte Herkunftslandprinzip berufen, wonach für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gelten. Da Kindern und Jugendlichen ernste und schwerwiegende Gefahren durch freien Zugang zu pornografischen Internetseiten drohten, müsse hier das strenge deutsche Jugendmedienschutzrecht Anwendung finden. Die vollständige Presseerklärung der Justiz NRW finden Sie hier. www.justiz.nrw