Kinder- und Jugendschutz für NRW

AJS-Newsletter
News-Übersicht
Aktuelles/ 10.11.2022

Strafbarkeit beim Sexting: Kampagne der LfM NRW klärt auf

Sexting – der Begriff setzt sich zusammen aus „Sex“ und „Texting“ und beschreibt den digitalen Austausch erotischer Nachrichten, Fotos und Videos. Für viele Jugendliche spielt Sexting eine wichtige Rolle beim Entdecken ihrer eigenen Sexualität. Doch mit dem Versenden von Nacktbildern kann man sich strafbar machen – und das auch als minderjährige Person. Den meisten Jugendlichen ist das nicht bewusst. Daher klärt die Landesanstalt für Medien NRW ab sofort mit einer landesweiten und flächendeckenden Kampagne mit vier farbenfrohen Motiven, auf denen große Frucht-Emojis zu sehen sind, zum Thema Sexting auf. Zielgruppe der Maßnahme sind Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren.

Auf der Kampagnenwebsite www.safer-sexting.de können sich Jugendliche umfangreich dazu informieren, was beim Sexting erlaubt ist, worauf man achten sollte und was dringend zu unterlassen ist. Auch pädagogische Fachkräfte finden dort Materialien, mit denen das Thema Sexting altersgerecht aufbereitet werden kann.

Quelle: www.medienanstalt-nrw.de