Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Jugendschutzrecht / Persönlichkeitsentwicklung/ 09.01.2017

Räumliche Abstandsgebote für Spielhallen sind rechtmäßig

Spielhallen machen sich überall breit. Selbst in Kommunen, in denen der Einzelhandel rückläufig ist, halten sich Spielhallen beharrlich. Daddelautomaten üben gerade auf männliche Jugendliche eine starke Anziehungskraft aus. Dabei gelten nach Landesrecht für Spielhallenbetriebe oftmals Abstandsgebote zu Kindergärten, Schulen oder sonstigen Jugendfreizeiteinrichtungen. Das Bundesverwaltungsgericht hat aktuell entschieden, dass solche Abstandsgebote rechtmäßig sind. Durch den räumlichen Abstand sollen Kinder und Jugendliche davor geschützt werden, sich an Spielhallen als Teil des täglichen Lebensumfeldes zu gewöhnen. Dies dient der Suchtprävention.