Jugendschutz bei Lootboxen – Stellungnahme der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat heute eine Stellungnahme zu Spielelementen wie Lootboxen in Online-Spielen veröffentlicht.
Jugendmedienschutzrechtlich relevant sind diese Elemente demnach in erster Linie unter dem Aspekt der unzulässigen Werbung.
So ist es unzulässig, Lootboxen oder sonstige über In-Game-Käufe erhältliche Spielinhalte mit direkten Kaufappellen an Kinder und Jugendliche zu bewerben.
Außerdem darf die Werbung nicht die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausnutzen oder sie irreführen …zur Stellungnahme>>