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Jugendschutzrecht / Medien/ 23.03.2018

Jugendschutz bei Lootboxen – Stellungnahme der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat heute eine Stellungnahme zu Spielelementen wie Lootboxen in Online-Spielen veröffentlicht.

Jugendmedienschutzrechtlich relevant sind diese Elemente demnach in erster Linie unter dem Aspekt der unzulässigen Werbung.

So ist es unzulässig, Lootboxen oder sonstige über In-Game-Käufe erhältliche Spielinhalte mit direkten Kaufappellen an Kinder und Jugendliche zu bewerben.

Außerdem darf die Werbung nicht die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausnutzen oder sie irreführen …zur Stellungnahme>>