Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Aktuelles/ 04.03.2025

Parlament beschließt Antimissbrauchsgesetz

Am 31. Januar hat der Bundestag das Vorhaben zum Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) beschlossen. Mit dem UBSKM-Gesetz wird ein starkes, durch das Parlament legitimiertes Amt einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen geschaffen. Auch der beim UBSKM-Amt angesiedelte Betroffenenrat und die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs werden damit auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Damit wird der Kinderschutz in Deutschland dauerhaft gestärkt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Prävention ist der Schlüssel, um Kinder besser zu schützen. Deshalb geben wir der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den Auftrag, Eltern, Fachkräfte und auch Kinder selbst besser zu sensibilisieren – zum Beispiel in Schulen oder Sportvereinen. Verbindliche Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendhilfe sorgen dafür, dass Kinder sicher aufwachsen können. Dieses Gesetz ist ein starkes Signal an unsere Kinder: Ihr seid nicht allein. Ihr bekommt Hilfe, wenn Ihr Gewalt erfahrt. Und wir tun alles dafür, dass Missbrauch verhindert, aufgearbeitet und bekämpft wird.“

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)