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Jugendschutzrecht / Medien/ 05.10.2017

Oberlandesgericht Hamm: Volksverhetzung durch Facebook-Kommentare

Ein ehemaliger Bundeswehrsoldat ist wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.750,00 EUR verurteilt worden. Das OLG Hamm bestätigte mit Beschluss vom 07.09.2017 (Az. 4 RVs 103/17 OLG Hamm) die Entscheidung der Vorinstanz.

Der ehemalige Berufssoldat hat im Internet öffentlich abrufbare Kommentare auf der Facebook-Seite „www.facebook.com/112-magazin.de“ kriminelle Ausländer und Flüchtlinge als „Gesochse“, „Affen“, „Ungeziefer“ und kriminelles „Pack“ beschimpft.