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Jugendschutzrecht / Medien/ 16.04.2018

WhatsApp bald ab 16 Jahren?

WhatsApp überarbeitet seine Nutzungsbedingungen und plant offenbar eine Anhebung des Mindestalters. Ab Ende Mai sollen Nutzer statt wie bisher 13 mindestens 16 Jahre alt sein, um den Messenger nutzen zu dürfen. Die Änderung dürfte mit dem baldigen Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zusammenhängen.

Die Verordnung gilt ab dem 25. Mai und soll für einen einheitlichen Datenschutz in der Europäischen Union sorgen. Nach der DSGVO dürfen Daten von Personen erst nach deren Einwilligung verarbeitet werden. Für die Wirksamkeit der Einwilligung müssen die Betroffenen mindestens 16 Jahre alt sein, ansonsten benötigen sie das Einverständnis ihrer Sorgeberechtigten.

Welche genauen Konsequenzen das für Millionen Kinder und Jugendliche WhatsApp-Nutzer haben wird, ist noch offen. Eine Pflicht zur Löschung von WhatsApp durch den Nutzer oder durch WhatsApp selbst ist unwahrscheinlich. Denn es ist unklar, wie der Messenger das Alter der Nutzer überprüfen will. Aktuell findet bei der Registrierung keine Verifizierung des Alters statt. Vermutlich wird sich WhatsApp mit einem Passus in den Nutzungsbedingungen jedoch gegen Missachtung des Mindestalters absichern.

Spannend wird darüber hinaus sein, ob und wie andere  Social-Media-Plattformen (Instagram, Facebook, etc.)  auf die neue Rechtslage eingehen werden.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/WhatsApp-Nutzung-womoeglich-bald-erst-ab-16-Jahren-rechtmaessig-4024414.html