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Jugendschutzrecht / Medien/ 25.09.2020

Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) erneuert ihre Prüfkriterien

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat ihre „Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien“ aktualisiert. Mit der Überarbeitung des Dokuments reagiert das Gremium insbesondere auf die gestiegene Bedeutung von Online-Spielen und Influencer-Marketing.

So berücksichtigen die aktualisierten Kriterien mit den neu aufgenommenen Aspekten „Exzessive Nutzung“ und „Immersion“, dass Gaming Disorder oder Online-Spielsucht seit Juni 2019 in den Katalog der Krankheiten (ICD-11) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgenommen wurde.

Das Risiko, dass Influencerinnen und Influencer gezielt die Unerfahrenheit von Minderjährigen im Marketing ausnutzen, ist in das Kapitel „Werbung und Teleshopping“ eingeflossen.

Quelle: kjm-online.de