Kindeswohlgefährdungen auf neuem Höchststand
Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland hat das dritte Mal in Folge einen neuen Höchststand erreicht: Im Jahr 2024 stellten die Jugendämter in Deutschland bei rund 72 800 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt fest. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der Kindeswohlgefährdungen damit binnen fünf Jahren um fast ein Drittel (+31 Prozent) oder 17 300 Fälle. Im Jahr 2019 – dem Jahr vor Ausbruch der Corona-Pandemie – hatte das Niveau noch bei rund 55 500 Kindeswohlgefährdungen gelegen.
Etwa jedes zweite (52 Prozent) von einer Kindeswohlgefährdung betroffene Kind war jünger als neun Jahre, jedes dritte (33 Prozent) sogar jünger als sechs Jahre. Im Schnitt lag das Alter bei 8,3 Jahren. Die meisten betroffenen Minderjährigen wuchsen bei beiden Eltern gemeinsam (38 Prozent) oder einem alleinerziehenden Elternteil (37 Prozent) auf. 14 Prozent lebten bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft und 10 Prozent in einem Heim, bei Verwandten oder an einem anderen Ort. In knapp jedem dritten Fall (32 Prozent) war mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft (im Ausland geboren) und die Familiensprache nicht Deutsch. Zur Beendigung der Gefährdungssituation wurde in 91 Prozent der Fälle im Anschluss eine Hilfe oder Schutzmaßnahme vereinbart. Dazu hatten die Jugendämter in 18 Prozent der Kindeswohlgefährdungen das Familiengericht angerufen. Familiengerichte werden zum Beispiel dann eingeschaltet, wenn die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr für das Kind abzuwenden, etwa weil sie angebotene Hilfen ablehnen.
Quelle: Deutscher Präventionstag
