Kinder- und Jugendschutz für NRW

AJS-Newsletter
News-Übersicht
FAQ-Jugendschutzrecht / Medien/ 25.06.2015

Ab welchem Alter darf man in welchen Film gehen?

Erlaubt ist der Zutritt nur, wenn die Filmvorführung für das Alter der Kinder und Jugendlichen freigegeben ist.
Werden Kinder im Alter von 6 bis 11 von einer personensorgeberechtigten Person (ein Elternteil) begleitet, dürfen sie auch Filme ansehen, die mit “Freigegeben ab 12 Jahren” gekennzeichnet sind. Es gibt auch zeitliche Beschränkungen für den Kinobesuch. Gehen 6 bis 13jährige allein in ein Kino, muss die Vorführung spätestens um 20 Uhr beendet sein. Für Jugendliche von 14 bis einschließlich 15 Jahren liegt diese Grenze bei 22 Uhr und für Jugendliche ab 16 Jahren muss ein Film spätestens um 24 Uhr beendet sein. Wird ein Kind oder ein Jugendlicher z.B. von einem Elternteil oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet, sind diese Zeitgrenzen aufgehoben. Ein Kind unter 6 Jahren kann nur in Begleitung eines Elternteils oder eines Erziehungsbeauftragten einen Film im Kino sehen.