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Gewalt / Jugendschutzrecht / Sexualisierte Gewalt/ 11.07.2017

Heiraten ab 18 – Gesetzespaket zum Verbot von Kinderehen verabschiedet

Der Bundestag hat per Gesetz Eheschließungen von Minderjährigen in Deutschland weitgehend unmöglich gemacht. Der Regelung zufolge sind zukünftig Ehen von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nichtig. Zudem sollen Ehen gerichtlich annulliert werden, wenn ein Gatte zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war.

Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden – und das auch nur dann, wenn ein minderjähriger Ehepartner zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt. Diese Regelungen gelten auch für Ehen, die im Ausland geschlossen wurden. Für Trauungen in Deutschland gilt künftig grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren.

Das Gesetz soll zur Rechtssicherheit und Klarstellung beitragen, da besonders in den letzten drei Jahren mit der erhöhten Zahl an Flüchtlingen auch immer mehr minderjährige Ehefrauen und Ehemänner aus anderen Ländern nach Deutschland gekommen sind. So sieht das Gesetzespaket nicht nur Änderungen im Eheschließungs- und Eheaufhebungsrecht vor, sondern auch im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie im Kinder- und Jugendhilferecht vor.

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