Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
Am 22. Mai 2021 ist das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in Kraft getreten. Neben der Stärkung des Rechts auf geschlechtliche Selbstbestimmung bezweckt das Gesetz, Kinder vor unnötigen Behandlungen an Geschlechtsmerkmalen zu bewahren.