Kinderrechte zunächst nicht ins Grundgesetz
Die Rechte von Kindern werden vorerst nicht wie geplant explizit im Grundgesetz verankert. Die Parteien im Bundestag haben sich nach langen Verhandlungen nicht auf eine Formulierung für eine entsprechende Verfassungsänderung einigen können. Für die aktuelle Legislaturperiode ist das Vorhaben damit nach Angaben von Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht (SPD) gescheitert.
Quelle: Deutschlandfunk