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Jugendschutzrecht / Medien/ 15.07.2015

Framing-Urteil: Einbetten fremder Videos urheberrechtlich zulässig

Ist es erlaubt, Videos fremder Anbieter auf der eigenen Website zeigen? Ja, hat der Bundesgerichtshof entschieden – gleichwohl nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Es kommt entscheidend darauf an, ob die von einer anderen Website eingebetteten fremden Videos mit Erlaubnis der Urheberrechtsinhabers für alle Internetnutzer frei zugänglich gemacht worden sind. So ist das Framen von Youtube-Videos zulässig, wenn der Anbieter bzw. Urheber den Inhalt selbst eingestellt hat, mithin also der Veröffentlichung bei Youtube zugestimmt hat.

BGH Urteil vom 9. Juli 2015 – I ZR 46/12