Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Jugendschutzrecht / Medien/ 28.03.2018

Fachkonferenz Recht: Jugendhilfe Online

Bei der 9. Fachkonferenz Jugendschutzrecht geht es um praktische Rechtsfragen im pädagogischen Alltag. Jetzt anmelden!

In Zeiten der Digitalisierung führt in der Jugendhilfe kein Weg mehr an Onlinemedien vorbei. So gut wie alle Kinder oder Jugendliche haben Interneterfahrung. Sie kommunizieren mit ihren Smartphones über Messenger-Dienste wie WhatsApp und Snapchat und sind in sozialen Medien wie Instagram oder Musical.ly aktiv. Für die in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Akteure stellt sich dabei die Frage, wie Onlinemedien im pädagogischen Alltag mit den Kindern und Jugendlichen genutzt werden sollte. Was gilt es rechtlich zu beachten? Welche Risiken bestehen?

Die Fachkonferenz soll insbesondere Praxiswissen zu den Problemfeldern der Störerhaftung bei freiem WLAN (illegale Downloads), der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung, den Kommunikationsgefahren im Netz und den Bild- und Urheberrechten vermitteln. Zudem wird praktisch vorgestellt, wie Einrichtungen der Jugendhilfe eigene Medienkonzepte entwickeln können.

Die Veranstaltung findet statt in Kooperation mit der Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW (fjmk). Das Projekt PowerUp der fjmk begleitet Einrichtungen der Jugendhilfe bei der Entwicklung medienpädagogischer Angebote.

Teilnahmegebühr: 50,- € (inklusive Verpflegung & Material)

Programmflyer als PDF

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