„Facebook-Gesetz“ gegen Hatespeech beschlossen
Das Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG), das sogenannte „Facebook-Gesetz“ ist am 30. Juni 2017 vom Bundestag beschlossen worden.
Mit ihm sollen Recht und Gesetz im Netz durchgesetzt und das digitale Faustrecht beendet werden. Das Gesetz „zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ verpflichtet deren Betreiber unter Androhung von Bußgeldern bis zu fünf Millionen Euro, Hinweise auf strafbare Inhalte zügig zu bearbeiten und diese gegebenenfalls zu löschen.
Es gilt für Plattformbetreiber ab 2 Millionen registrierten Nutzern und verpflichtet diese, ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden vorzuhalten, das für Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist.
Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt werden. Für Inhalte, deren Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich ist, gilt im Grundsatz eine Sieben-Tages-Frist. Eine Überschreitung soll möglich sein, wenn begründet mehr Zeit für die rechtliche Prüfung benötigt wird.
Zudem können Plattform-Betreiber die Entscheidung über Zweifelsfälle an eine Art freiwilliger Selbstkontrolle nach dem Vorbild der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) delegieren, in der Gesetzessprache an eine „anerkannte Einrichtung der regulierten Selbstregulierung“. Reguliert deshalb, weil die Einrichtung gesetzliche Kriterien erfüllen, staatlich zugelassen und vom Bundesamt für Justiz überwacht sein muss. Unter anderem müssen in ihren Entscheidungsgremien die Landesmedienanstalten vertreten sein. Das Gesetz tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft.