Kinder- und Jugendschutz für NRW

AJS-Newsletter

Update Jugendschutzrecht 2026

2026 ist im Kinder- und Jugendschutz wieder Einiges passiert.

Wir nehmen uns die Änderungen auf Gesetzgebungsebene vor und freuen uns, wenn Sie wieder an unserem alljährlichen Update teilnehmen oder auch erstmals dabei sind. Diesmal werfen wir einen kürzeren oder auch längeren Blick auf diese Gesetze:

Im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) finden sich ein paar kleinere Änderungen in Bezug auf Lachgas und K.O. Tropfen.

Durch eine Anpassung des Nichtraucherschutzgesetzes NRW sollen Regelungslücken hinsichtlich E-Zigaretten und Cannabis geschlossen werden.

Das Konsumcannabisgesetz wurde inzwischen evaluiert und der zweite Zwischenbericht liegt vor. Hier lohnt sich noch einmal ein kurzer Blick auf die Erkenntnisse daraus.

Zudem soll das „begleitete Trinken“ abgeschafft werden, dazu bedarf es einer Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Dieses Änderungsbestreben findet sich im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe. In diesem Gesetzesentwurf finden sich weitere geplanten Änderungen des SGB VIII.

Begleitet haben uns in diesem Jahr auch viele Diskussionen rund um die Altersgrenzen auf Social Media. Die EU-Kommission plant dazu mit dem EU Kids Act jetzt einige Änderungen bezüglich Altersvorgaben für Kinder und Jugendliche.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt sieht neben Änderungen im Erwachsenenbereich auch Änderungen hinsichtlich Kindern und Jugendlichen vor. Dies insbesondere auch im Bezug auf KI und digitale sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

Außerdem haben wir Besuch vom tollen Projekt Safe im Recht, welches Jugendliche in Form einer Onlineberatung bei Rechtsfragen unterstützt.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Ihr AJS (Rechts-) Team

 

PROGRAMM ALS PDF

 

Inhalte
  • Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
  • Nichtraucherschutzgesetz NRW (NiSchG NRW)
  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG)
  • Konsumcannabisgesetz (KCanG) – EKOCAN Bericht
  • EU Kids Act
  • Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt

 

Zielgruppe

Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe

 

Referentinnen

Britta Schülke, AJS, Geschäftsführung & Fachreferentin Recht

Sarah Bergholz, AJS, Fachreferentin Recht

Valentina Lauer, Gründerin Safe im Recht

Moderation: Matthias Felling, AJS

 

Veranstaltungsort

Das Online-Seminar wird über Zoom angeboten. Benötigt wird ein Gerät mit Internetzugang und Tonausgabe.

 

Termin

17. November 2026
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

 

Anmeldung

Die Teilnahmegebühr beträgt 35,- Euro.
Der Anmeldeschluss fällt auf den 10. November 2026.
Die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt.

 

 

Organisatorische Hinweise
  • Die kostenfreie Stornierungsfrist endet 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin.
  • Die Zugangsdaten erhalten Sie 4 Werktage vor dem Termin per Mail zugeschickt
  • Rechnungen werden ca. 1 Woche vorher per Mail verschickt.
  • Die Teilnahmebestätigung erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen.

 

Ansprechpartnerinnen bei Fragen

Inhaltliche Fragen: Sarah Bergholz,
Tel. 0221.921392-28, sarah.bergholz@ajs.nrw

Organisatorische Fragen: Angelina Fränzel,
Tel.: 0221 – 921392-43, angelina.fraenzel@ajs.nrw