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Aktuelles/ 22.02.2024

EU-Verfahren gegen TikTok

Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat. Seit dem 17. Februar 2024 gilt der Digital Services Act (DSA) in der gesamten EU.

Nach der förmlichen Einleitung des Verfahrens wird die Kommission weiter Beweise sammeln und kann sich dabei beispielsweise auf zusätzliche Auskunftsersuchen, Befragungen oder Inspektionen stützen. „Der Jugendschutz hat bei der Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste oberste Priorität. Als Plattform, die Millionen von Kindern und Jugendlichen erreicht, muss TikTok das Gesetz über digitale Dienste uneingeschränkt einhalten. Es spielt eine besondere Rolle beim Schutz Minderjähriger im Internet“, sagt der zuständige EU-Kommissar Thierry Breton.

Quelle: Europäische Kommission