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Gewalt / Jugendschutzrecht / Sexualisierte Gewalt/ 20.12.2017

Erstmals Opferschutzbeaufragte für NRW

In Nordrhein-Westfalen wurde zum 01.12.2017 mit Frau Elisabeth Auchter-Mainz erstmals eine Opferschutzbeauftragte des Landes berufen. Auf der Internetseite des Justizministeriums heißt es dazu u.a.: „Die Beauftragte für den Opferschutz ist zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straf- und Gewalttaten und ihnen nahestehende Personen. Insbesondere unterstützt sie Opfer und gibt ihnen Informationen über ihre Rechte. Außerdem fördert sie die Kooperation der Opferhilfeeinrichtungen untereinander, leistet Netzwerkarbeit und bündelt Hilfsangebote Dritter. Sie berät zudem das Ministerium der Justiz in grundsätzlichen Angelegenheiten des Opferschutzes und arbeitet an der Weiterentwicklung des justiziellen Opferschutzes mit.

An die Beauftragte für den Opferschutz können sich Opfer von Straftaten und ihnen nahestehende Personen mit allen Anliegen unmittelbar wenden. Dritte Personen können bei ihr in grundsätzlichen Angelegenheiten des Opferschutzes Anregungen und Hinweise anbringen. Ein Rechtsanspruch darauf, dass die Beauftragte für den Opferschutz sich mit einer an sie gerichteten Eingabe befasst, besteht nicht. Die Beauftragte für den Opferschutz ist in Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Nähere regelt die AV d. Ministeriums der Justiz vom 15. November 2017 (4100 – III. 241 Sdb. Opferschutzbeauftragter).“

Quelle: Deutscher Präventionstag | Newsletter vom 5.12.2017