Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Jugendschutzrecht/ 24.10.2016

Eltern haften für ihre Kinder. Nicht immer!

Ein elfjähriger Junge spielte im Urlaub auf dem Bauernhof “Star Trek” mit Siloballen: Die Eltern des Kindes, das beim Spielen die Siloballen für Klingonen hielt und sie zerstach, haften nicht für den Schaden. Das Landgericht Kempten hat die Klage abgewiesen.

Das Urteil macht deutlich, dass Eltern nicht immer für den Schaden aufkommen müssen, den ihre Kinder anrichten. Eltern haften dann, wenn sie ihre Aufsichtspflichten schuldhaft verletzen.  Das Landgericht Kempten entschied nun im Sinne der Eltern, dass ein elfjähriger Junge nicht auf Schritt und Tritt überwacht werden muss. Auch Kinder sollen Freiräume zum Spielen haben. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.