Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Jugendschutzrecht/ 01.02.2016

E-Zigaretten und E-Shishas: Bundestag beschließt neues Gesetz

Der Bundestag hat am 28. Januar in 2./3. Lesung das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und Shishas beschlossen. Nun muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren und kann dann verkündet werden.

Mit dem Gesetz werden die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgedehnt. Zudem soll damit sichergestellt werden, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch im Versandhandel gelten. Darüber hinaus soll die Bundesregierung nach erfolgter erforderlicher Prüfung einen weiteren Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes einbringen, der das Abgabe-und Konsumverbot auf nikotinfreie Erzeugnisse (z. B. Dampfsteine, Kräutermischungen, Pilze und Gele), die in einer Wasserpfeife zur Inhalation erhitzt werden können, ausweitet. Ferner ist beabsichtigt, das bestehende Werbeverbot bei Filmveranstaltungen für Tabakwaren (§ 11 Abs. 5 JuSchG) auf E-Zigaretten, E-Shishas und Wasserpfeifen auszustrecken.

Mehr Infos beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend