Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Gewalt / Jugendschutzrecht / Sexualisierte Gewalt/ 24.03.2020

Berechtigte Coronaprävention darf nicht zulasten gefährdeter Kinder gehen!

Die Deutsche Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e.V. mahnt an, die Polizeiliche Kriminalstatistik und die Statistik der Jugendämter über Inobhutnahmen und ihre Gründe ab sofort monatlich auf bedeutsame Veränderungen zu analysieren und ggf. zu reagieren.

Darüber hinaus empfiehlt sie allen Bundesländern, schnellstmöglich wenigsten zeitweilig Kinderschutzhotlines einzurichten, bei denen Hinweise auf akut gefährdete Kinder und überforderte Erziehungspersonen ggf. auch anonym entgegen genommen werden können, damit die zuständigen Jugendämter schneller Kenntnis davon erhalten und schneller helfen können.