Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Jugendschutzrecht / Medien/ 07.12.2017

AJS-Merkblatt eSports & Jugendschutz

Bei großen eSports-Events schauen tausende Fans Profi-Gamern zu, wie Sie gegeneinander in Spielen wie FIFA, Counter Strike oder League of Legends antreten. Diese Computerspiele haben eine Altersbeschränkung nach der USK. Doch sind diese USK-Kennzeichen auch auf die Zuschauer/-innen anzuwenden? Diese zentrale Frage wird derzeit kontrovers diskutiert.

Derzeit gibt es keine verbindliche Auslegung, wie das Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienschutzstaatsvertrag in Bezug auf USK-Altersbeschränkungen bei eSports-Veranstaltungen anzuwenden ist. Die jeweilige Entscheidung liegt im Zuständigkeitsbereich der Genehmigungsbehörden vor Ort, wenn für die Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Ein neues Merkblatt der AJS hilft bei der Orientierung.

AJS-Merkblatt eSports & Jugendschutz (PDF)

Das Thema e-Sports & Jugendschutz wurde auch auf einer gemeinsamen Tagung von AJS NRW, Spieleratgeber NRW und LVR-Landesjugendamt am 4. Juli 2017 in Köln diskutiert.
Zur Dokumentation der Tagung