AJS FORUM 2/2025 erschienen
Sexuelle Bildung ist im Rahmen des § 14 SGB VIII ausdrücklich als Teil des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes verankert. Und das hat einen guten Grund. Kinder sollen durch sexuelle Bildung lernen, ihre Sexualität zu verstehen, sichere Beziehungen zu gestalten und insbesondere auch über ihren Körper, ihre Bedürfnisse und Grenzverletzungen sprechen zu dürfen. Im Titelthema „Kein „Nice-to-have“ -Sexuelle Bildung als zentrales Element des erzieherischen und gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes“ erfahren Sie mehr.
Im neuen FORUM finden Sie unter anderem Artikel zu folgenden Themen: Integration unbegleiteter Minderjähriger im System der Jugendhilfe, Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren und dem neuen Gewalthilfegesetz, welches einen Rechtsanspruch für Frauen und mitbetroffene Kinder schafft.
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