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Jugendschutzrecht / Medien / Sexualisierte Gewalt/ 26.06.2019

Neuer Gesetzentwurf: Mehr Schutz vor Kindesbelästigung (Cybergrooming) im Netz

Die Bundesregierung verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. Täter können noch effektiver verfolgt werden, wenn sie mit dem Ziel im Netz unterwegs sind, sexuellen Missbrauch oder die Herstellung von Kinderpornografie anzubahnen.

Künftig ist auch strafbar, wenn die Täter nur glauben, mit einem Kind zu kommunizieren – tatsächlich aber mit verdeckten Ermittlern oder den Eltern Kontakt haben.

Quelle: bundesregierung.de