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Medien/ 30.09.2016

Facebook darf keine Nutzerdaten mit WhatsApp tauschen

Der Datenaustausch zwischen Facebook und WhatsApp sowie die Reaktion des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar sorgen derzeit für Aufregung. Er verkündete, er wolle es Facebook untersagen, die Daten der Whatsapp-Nutzer zu erheben und zu speichern (tagesschau am 27.9.). Bereits übermittelte Daten müssten gelöscht werden. Facebook kündigte an, die Anordnung anzufechten. Der Vorstoß des Datenschützers wirft allerdings Fragen auf: Darf er das? Kann eine regional zuständige Behörde eines nicht mal sonderlich großen Bundeslandes den Weltkonzern Facebook in die Schranken weisen? Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass Facebook sich an diese Anordnung gebunden fühlt. Fraglich ist auch, ob hier  Verhältnismäßigkeit gewährleistet ist, denn “sollte die Anordnung rechtens sein, könnte der Datenschützer sie mit einer Sanktion durchsetzen, die in der Milliardenliga vielleicht nicht wirklich bedrohlich wirkt: mit einem Zwangsgeld von einer Million Euro.“ (Süddeutsche Zeitung am 28.9.).