Kinder- und Jugendschutz für NRW

AJS-Newsletter
News-Übersicht
Aktuelles / Gewalt / Jugendschutzrecht / Sexualisierte Gewalt/ 08.07.2016

Sexualstrafrecht verschärft: Nein heißt Nein.

Der Bundestag hat einhellig für die Verschärfung des Sexualstrafrechts gestimmt, um den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zu verbessern.

Ab jetzt reicht ein verbaler Widerspruch oder Weinen aus, um einen Übergriff als Vergewaltigung zu werten. “Grapscher” machen sich nach dem neuen Gesetz ebenfalls strafbar. Sexuelle Belästigung oder Übergriffe aus Gruppen heraus, werden nun strafrechtlich relevant.

Auch Familienministerin Manuela Schwesig hält die Reform für “längst überfällig”.