Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Jugendschutzrecht/ 01.04.2016

Gesetzliches Abgabeverbot von E-Shishas und E-Zigaretten an Minderjährige

Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas tritt heute in Kraft

Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegte Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas ist heute (Freitag) in Kraft getreten. Damit werden die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgedehnt. Zudem wird sichergestellt, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren,

E-Zigaretten- und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch im Wege des Versandhandels gelten.