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Jugendschutzrecht / Medien/ 19.01.2016

Illegale Musik-Uploads: Es kann teuer werden – wenn Eltern schweigen, haften sie für ihre Kinder

Am 14.01.2016 hat das OLG München geurteilt (Az. 29 U 2593/15), dass Eltern unter bestimmten Bedingungen für illegale Musik-Uploads ihrer Kinder zur Verantwortung gezogen werden können.

Unbestritten hatte eines der drei volljährigen Kinder des Ehepaares vom Internetanschluss der Familie auf einer Online-Tauschbörse illegal ein Musikalbum zum Download angeboten. Hierauf wurde der Rechteinhaber aufmerksam, mahnte das Ehepaar als Anschlussinhaber ab und machte inklusive Schadensersatz Kosten in Höhe von über 3.500 Euro geltend. Die Eltern verweigerten die Zahlung, da sie selbst nichts getan hätten, verschwiegen aber auch, obwohl sie es wohl wußten, welches ihrer Kinder für die Handlung verantwortlich war. Die Kinder wiederum machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Das reichte dem Gericht nicht aus, um die Ansprüche der Rechteinhaber zu verwirken. Im Zweifel müssten die Eltern für eine wirksame Entlastung das für die Urheberrechtsverletzung verantwortliche Kind benennen, wenn sie einer Strafzahlung entgehen wollen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wegen der weitreichenden Bedeutung hat das Gericht die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Pressemitteilung des Oberlandesgerichts München vom 14.01.2016