Kinder- und Jugendschutz für NRW

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AJS-News/ 02.07.2024

AJS FORUM 2/2024 erschienen

Zum 1. April 2024 ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft getreten. Was bedeutet dieses Gesetz konkret für den Jugendschutz? Eines deutlich vorweg: Für Kinder und Jugendliche hat sich nicht so viel geändert, für diese gilt nach wie vor ein umfassendes Verbot. Das Gesetz richtet sich in erster Linie an Erwachsene und verpflichtet sie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Neuerungen gibt es zudem bei den Aufgaben von Polizei und Jugendamt. Das Titelthema Cannabis im Nebel des Jugendschutzes. Vorschriften nicht zu Ende gedacht?! (Sarah Bergholz, AJS) klärt auf.

In der neuen Ausgabe finden Sie Artikel zu Hass im Netz, zum Thema „Straßenjugendliche“ in Deutschland, zu geschlechtsspezifischer Ansprache und Hinwendungsmotiven in der islamistischen Szene und zur YouTube Serie „Skibidi Toilet“.

Zudem enthalten ist ein Bericht über das Projekt Elterntalk NRW.

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