Kinder- und Jugendschutz für NRW

AJS-Newsletter
News-Übersicht
Aktuelles/ 04.04.2024

Cannabis legalisiert – Folgen für den Jugendschutz

Seit dem 1. April 2024 ist das neue Cannabisgesetz in Kraft. Das Gesetz legalisiert den Konsum und Anbau von Cannabis in begrenzten Mengen und bestimmten Auflagen. Genau nachzulesen in der Pressemeldung des Bundesrates. Für Minderjährige bleiben Besitz und Konsum von Cannabis verboten. In ihrer Gegenwart dürfen auch Erwachsene kein Cannabis zu sich nehmen. Ein Konsumverbot besteht zudem in Sichtweite von Schulen und Kindertagesstätten sowie in Fußgängerzonen vor 20 Uhr.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz weißt im Zuge der Legalisierung erneut darauf hin, wie wichtig die Cannabisprävention für den Jugendschutz ist. Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen müsse ständig überprüft werden. Erwachsene Konsument:innen müssen sich ihrer Verantwortung und ihrer Vorbildfunktion für ein gesundes Aufwachsen unserer Kinder und Jugendlichen bewusst sein. Daher veranstalten Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) und die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) am 24. Juni 2024 einen gemeinsamen Fachtag »Jugend – Cannabis – Prävention: Jugendhilfe und Suchthilfe im Dialog« in der Stadtmission Berlin.

Am 24. April gibt es außerdem die Möglichkeit an der Online-Tagung „Stark statt breit – über Cannabis sprechen“ teilzunehmen. Die Tagung ist eine Kooperationsveranstaltung der AJS NRW mit der Landesfachstelle Prävention der Suchtkooperation NRW / ginko Stiftung für Prävention.

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz