Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Aktuelles/ 04.03.2022

KJM beschließt Sperrung des Porno-Portals xHamster

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat einstimmig eine Netzsperre für die Webseite eines großen Pornografie-Portals verhängt. Der Vorsitzende der KJM betont die Gefahr von Pornografie für die seelische und sexuelle Entwicklung von Minderjährigen, die besonders zu schützen seien. Auf der Webseite des Portals waren pornografische Inhalte ohne Zugangsbeschränkungen für Minderjährige zugänglich gewesen. Die KJM sah darin einen Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Die Landesanstalt für Medien NRW forderte daraufhin den Betreiber des Portals auf, eine jugendschutzrechtliche Ausgestaltung der Seite vorzunehmen.

Da das Webportal jedoch keine geeignete Altersüberprüfung implementierte, müssen Internetanbieter*innen nun dafür sorgen, dass die Webseite von Deutschland aus nicht mehr abrufbar ist. Denn die Regelungen des deutschen Jugendmedienschutzes gelten auch für Angebote aus dem Ausland, wenn sich diese an inländische Nutzer*innen richten.

Quelle: www.kjm-online.de