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Jugendschutzrecht / Sexualisierte Gewalt/ 18.12.2020

Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Familie – Impulspapier des Betroffenenrates

„Familie als Tatort ist keine Privatsache. Notwendig sind eine kritische Reflexion sowie gesamtgesellschaftliche Debatte über sexualisierte Gewalt in Familien. Wir müssen die bestehende Kultur des Leugnens, Verschweigens und Bagatellisierens überwinden. Wir brauchen eine Kultur des Ethos der Einmischung. Kinder und Jugendliche auch in ihren Herkunftsfamilien vor sexualisierter Gewalt zu schützen und ihnen zu helfen, liegt in der Verantwortung aller Erwachsenen: Kein Kind kann sich alleine schützen.“

Der Betroffenenrat des UBSKM wird sich mit einer kontinuierlichen Arbeitsgruppe dem „Tatkontext Familie“ im kommenden Jahr intensiv widmen.

Das Impulspapier als PDF zum Download

Quelle: beauftragter-missbrauch.de